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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines - Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, mit der Maßgabe, dass der Zweck des Rechtsgeschäftes weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.
c. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer und/oder Verbraucher.
d. Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen CSP computer service partner GdbR, Harald Kolbusch und Renni Hardt, nachfolgend zur Vereinfachung CSP genannt und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Unternehmers werden nur dann anerkannt, wenn CSP ausdrücklich deren Geltung bestätigt hat. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Unternehmers die Leistung an den Unternehmer vorbehaltlos ausführen
§2 Angebot und Abschluss
Angebotene Serviceleistungen beruhen auf Kostenanschlägen ohne Gewähr der Richtigkeit. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Annahmeerklärung des Kunden entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung durch CSP erfolgt oder der Auftrag durch Leistung an den Kunden angenommen wird.
§3 Preise - Zahlungsbedingungen
Bei Leistung gegen Barzahlung ist der in der Rechnung ausgewiesene Betrag Zug-um-Zug gegen Übergabe der Ware bar zu entrichten. Ist die Leistung gegen Vorkasse vereinbart, erfolgt eine Auslieferung/Leistungserbringung nur, wenn der in der Rechnung ausgewiesene Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Erfolgt die Leistung gegen Rechnung, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Die Preise für Serviceaufträge betragen – EUR 59,90/h zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer für Standardservice und EUR 79,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer für Netzwerkservice. Fahrtkosten werden gesondert aufgrund der jeweils einschlägigen Zonenpauschale berechnet. Serviceaufträge werden auf der Grundlage der tatsächlich aufgewendeten, notwendigen und als zweckmäßig erkannten Stunden bis zum erfolgreichen Abschluss des Servicegegenstandes abgerechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage treten, wofür es hierbei keiner besonderen Mitteilung an den Auftraggeber bedarf. Im Falle von Kostenüberschreitungen von mehr als 25% sowie im Fall der Unwirtschaftlichkeit ist jedoch das Einverständnis des Kunden zur Fortführung der Reparatur einzuholen. Sollten Angebote für Serviceleistungen, wie z.B. Reparaturen oder eine Begutachtung verlangt werden und deshalb eine Zerlegung des Stückes und eine Überprüfung der Einzelteile notwendig sein, so sind die uns dadurch erwachsenden Kosten einschließlich Demontagekosten sowie Entsendungskosten unseres Personals zu vergüten, auch wenn es zu keiner Auftragserteilung kommen sollte.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§4 Zahlungsverzug
Wir behalten uns vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, sowie ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend zu machen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
§5 Leistung, Leistungsumfang und Leistungsort
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung/Angebot. Für Softwarelizenzen gelten die Bestimmungen des Softwareherstellers, die in als Packungsbeilage oder innerhalb des gekauften Softwareprogramms abgerufen werden können. Bis zur Leistungserbringung sind geringfügig technische Änderungen/Verbesserungen gestattet. Insbesondere sind solche technischen Änderungen zulässig, die bei Vertragsschluss noch nicht vorhersehbar waren und sich hinsichtlich des vereinbarten Leistungsumfangs zugunsten des Kunden auswirken. Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Hardware- und Softwareprodukte sind grundsätzlich vom Kunden am Sitz der CSP im Merzig abzuholen, es sei denn dass ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde. Falls der Kunde die Ware nicht zu der von uns angegebenen Leistungszeit abnimmt, können wir zusätzlich zu den gesetzlich bestimmten Rechten, (a) die Waren bis zur tatsächlichen Übergabe lagern, wodurch die Leistung als erbracht gilt und die angemessenen Lagerkosten (einschließlich Versicherung und Transport) dem Kunden berechnen, (b) die Waren an einen Dritten zum besten erzielbaren Preis verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten) den Kunden für Mindereinnahmen im Vergleich zu dem vom Kunden zu zahlenden Preis verlangen. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung.
§6 Liefer- und Leistungsfristen
Die im Angebot genannten Liefer- und Leistungsfristen sind „Circa Fristen“. Unwesentliche Überschreitungen berechtigen nicht zum Rücktritt oder Schadensersatz. Bei wesentlichen Überschreitungen der Liefer- und Leistungsfristen ist ein Verzug der CSP ausgeschlossen, wenn der Kunde oder die vom Kunden eingeschaltete Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ihre Mitwirkungspflichten (siehe Abschnitt 9) uns gegenüber nicht rechtzeitig erfüllen. Bei nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs kann sich die Liefer- und Leistungsfrist in angemessenem Umfang verlängern.
Wir sind berechtigt, Teil- oder Volllieferungen durchzuführen und zu verrechnen, sofern nicht einheitliche Lieferung vereinbart ist.
§7 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Wir teilen dem Kunden den Zeitpunkt mit, von dem ab dieser über die Ware verfügen kann. Diese Mitteilung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Kunde die hierzu üblicherweise notwendigen Maßnahmen treffen kann.
§8 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird auf unsere Anforderung alle erforderlichen technischen Daten, Spezifikationen, Anweisungen, Konfigurationen und Inhalte mitteilen, die zu unserer Leistungserbringung notwendig sind. Sofern für die Leistungserbringung Integrationsprodukte (Software, Hardware, etc.) des Kunden oder Dritter notwendig sind, stellt uns der Kunde diese Integrationsprodukte einschließlich der für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Nutzungslizenzen unentgeltlich während der Dauer des Vertrags zur Verfügung. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde bereit, uns alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu mitzuteilen, uns Zugang zu den Produkten zu gewähren sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Gewährleistungs- oder Serviceleistungen erstellt der Kunde Sicherungskopien von allen auf dem gewarteten Gerät vorhandenen Dateien und Programmen.
§9 Abnahme
Der Kunde verpflichtet sich, die zur Abnahme von Serviceleistungen erforderlichen Tests und Prüfungen sorgfältig und umfassend innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung durchzuführen und unverzüglich etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Geht CSP innerhalb dieser Frist keine Abnahmeerklärung zu, gelten die erbrachten Leistungen als abgenommen.
§10 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über (unbeschadet der Lieferung der Produkte und des Gefahrübergangs auf den Kunden). Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde für die sichere und ordentliche Aufbewahrung und Handhabung der ge
